Eine Brandschutzbegehung durch Behörden oder den Versicherer umfasst u. a.:
Prüfung der Fluchtwege (dürfen nicht verstellt sein)
Kontrolle der Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen und Notbeleuchtung
Überprüfung der Dokumentation (Brandschutzkonzept, Wartungsprotokolle)
Einhaltung von Lagerungsvorschriften für brennbare Stoffe
Fehlende oder mangelhafte Brandschutzmaßnahmen können zu sofortigen Betriebsschließungen oder hohen Nachrüstkosten führen.